Kosten der Behandlung
Die Verwendung von FullTerm, dem Test auf fetales Fibronektin, zur Bestimmung des Frühgeburtrisikos wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet, sofern eine stationäre Aufnahme der Patientin notwendig ist (DRG O64A und O64B) oder eine vorstationäre Anwendung erfolgt (Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V).
Trotz der wirtschaftlichen und medizinischen Vorteile ist die ambulante Durchführung des Tests auf fetales Fibronektin bisher noch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die DAK hat jedoch in 2011 gemeinsam mit dem Katholischen Marienkrankenhaus Hamburg und dem Berufsverband der Frauenärzte das Pilotprojekt „Willkommen Baby“ ins Leben gerufen. Im Rahmen eines IV-Vertrages wird dabei der Test auf fetales Fibronektin in Hamburg auch ambulant eingesetzt und von DAK erstattet.
Es besteht außerdem jederzeit für Sie die Möglichkeit, mit dem behandelnden Arzt über die Durchführung des Tests als Selbstzahlerleistung zu sprechen.