Dünnschichtzytologie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
Im Gegensatz zu früher wird die Dünnschichtzytologie (z. B. ThinPrep® Pap Test) nicht mehr nur den Privatpatientinnen, sondern allen gesetzlich versicherten Frauen ab 20 Jahren angeboten.1 Sie kann alternativ zum konventionellen Pap-Test für die zytologische Untersuchung eingesetzt werden.
HPV-Tests müssen Qualitätskriterien erfüllen
Es dürfen nur HPV-Tests eingesetzt werden, die die vom G-BA festgelegten Kriterien zur Qualitätssicherung in der Früherkennung des Zervixkarzinoms erfüllen.1 Zugelassen sind sowohl RNA- als auch DNA-basierte Tests. Eine Genotypisierung wird nicht gefordert.
G-BA-Vorgaben zur Qualitätssicherung für den Einsatz von HPV-Tests im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung
- Nachweis von mindestens 13 Hochrisiko-Genotypen
- Reproduzierbarkeit der Testergebnisse ≥ 87 % – sowohl innerhalb eines Labors als auch über verschiedene Labore hinweg
- CE-Kennzeichnung
Spezifische Anforderungen an DNA-basierte HPV-Tests
- Sensitivität und Spezifität für CIN2+ mindestens 90 % bzw. 98 % eines etablierten, validierten HPV-Tests1
oder
- Reduktion von CIN2+ im Vergleich zum Zytologie-basierten Screening in einer Screening-Population mit Screening-Intervallen von mindestens 3 Jahren1
Spezifische Anforderungen an RNA-basierte bzw. nicht DNA-basierte HPV-Tests
- Mindestens 3 Jahre nach negativem Testergebnis eine kumulative Inzidenz von CIN3+ ähnlich der eines etablierten und validierten HPV-Tests*