Durch die Aufnahme der NovaSure® Methode in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Abrechnung der Hochfrequenzablation des Endometriums mit NovaSure® seit April 2023 nun als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen auch im ambulanten Bereich regelhaft abrechenbar.
Weiterhin wurde die NovaSure Methode zum 1. Januar 2024 ebenfalls in den AOP Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stations-ersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus) aufgenommen. Damit kann die NovaSure® Behandlung auch im Krankenhaus ambulant vorgenommen und entsprechend des EBMs abgerechnet werden.
Wie vom G-BA in seinem Beschluss von Mai 2022 zur Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (KHMe-RL)1 ausdrücklich festgestellt, kann bei einem entsprechenden Grund auch die Durchführung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sein.
Grundlage für die Aufnahme in den EBM ist die positive Bewertung der Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie* durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Laut dieser Nutzenbewertung durch das Institut bietet die NovaSure® Methode eine komplikationsärmere Behandlungsalternative und einen höheren Nutzen als Schlinge/Rollerball- und Ballonablation.2
Erfahren Sie mehr:
Dokument | Dateityp | Hochgeladene |
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Information rund um die ambulante Erstattung (EBM und Sachkostenpauschale) von NovaSure® | 24.08.2023 Download | |
Information rund um die Erstattung (AOP Katalog und Sachkostenpauschale) von NovaSure® | 24.06.2024 Download | |
NovaSure®-Broschüre für Ärzte/-innen | 24.08.2023 Download | |
NovaSure®-Broschüre für Patientinnen | 24.08.2023 Download |